Ausbildung

Es gibt unterschiedliche Lizenzen, mit denen Piloten privat, d.h. nicht gewerblich, Flugzeuge fliegen dürfen. Die von Inhalt und Berechtigungen her umfangreichste nicht-gewerbliche Lizenz ist die PPL(A), die Private Pilot License (Aeroplane).

Abhängig von zusätzlichen Berechtigungen können Sie ein- und mehrmotorige Flugzeuge unter Sicht- und Instrumentenflug-Bedingungen zu Tages- und Nachtzeiten in allen Lufträumen und mit Passagieren an Bord fliegen. Die Lizenz ist weltweit anerkannt und bei Interesse unproblematisch erweiterbar, z.B. zur Berufspilotenlizenz oder mit einer Lehrberechtigung um als Fluglehrer tätig zu werden. Der Lizenzerwerb besteht aus Theorie und Praxis.

Bei uns können Sie Pilot werden!

Der HFC Frankfurt ermöglicht Ihnen die Ausbildung zum Privatpiloten für einmotorige, kolbengetriebene Luftfahrzeuge nach EU FCL PPL(A) oder LAPL(A) von Anfang an.

Sie haben die Möglichkeit, während und nach der Ausbildung die vereinseigenen Flugzeuge kostengünstig zu fliegen. Als Mitglied können Sie bei uns auch gewisse Weiterbildungen absolvieren, z.B. die Nachtflug-Berechtigung (NVFR) oder auch die Instrumentenflug-Berechtigung (IFR).

Wir schulen auf unseren vereinseigenen Flugzeugen vom Flugplatz Frankfurt-Egelsbach (EDFE) aus.

Wir sind vom Regierungspräsidium Darmstadt als zugelassene Trainingsorganisation

  • DE ‐ HE ‐ ATO 116
gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission Teil-ORA zertifiziert.

Ausbildungslehrgänge

Wir sind berechtigt zur Durchführung von Teil-FCL-Ausbildungslehrgängen zum

  • PPL(A) - Erwerb der Privatpilotenlizenz
  • LAPL(A) - Erwerb der Leichtflugzeug-Pilotenlizenz
  • SEP - Erwerb der Klassenberechtigung für einmotorige, kolbengetriebene Landflugzeuge mit einem Piloten
  • NVFR - Erwerb der Nachtflugberechtigung
  • FI(A) - Fluglehrer
  • CRI(A) - Einweisungsberechtigte
  • IR – Instrumentenflugberechtigung (durchgehende Ausbildung bei uns, in Kooperation mit einer dafür zugelassenen Flugschule)

Dabei unterstützen uns derzeit rund 30 Fluglehrer und Einweisungsberechtigte.

Flugzeugmuster

Für die Ausbildung unserer Clubmitglieder nutzen wir Flugzeuge vom Typ

  • C152 - Cessna
  • C172 - Cessna
  • DA20 - Katana
  • A210 - Aquila
  • PA 28-161 - Piper Warrior
  • PA 28-181 - Piper Archer III

Außerdem bieten wir für unsere Mitglieder Einweisungen auf unseren Oldtimern

  • PA18 - Piper Super Cub
  • Focke-Wulf FW44 - Stieglitz

Erfahren Sie mehr über unsere Flotte!

Im Folgenden wollen wir Ihnen eine kurze Übersicht über den Ausbildungsablauf, dessen Anforderungen und die Kosten geben.

Sie haben darüber hinaus Fragen oder Informationsbedarf?
Schreiben Sie uns gerne an info@hfc-frankfurt.de mit dem Betreff “Ausbildung”.

Ausbildungsablauf

Schritt für Schritt Fliegen lernen

Die Gesamtdauer der praktischen Ausbildung ist stark von verschiedenen Faktoren abhängig.

Einerseits spielt natürlich Ihre verfügbare Zeit als Flugschüler eine große Rolle. Außerdem hat das Wetter beim Fliegen nach Sichtflugregeln einen starken Einfluss auf die Durchführbarkeit der praktischen Ausbildung. Eine feste Ausbildungsdauer bis zum erfolgreichen Erwerb der Privatpilotenlizenz können wir daher nicht garantieren.

Bevor es losgehen kann, brauchen Sie

Der Ablauf der Ausbildung gliedert sich dann in mehrere Abschnitte

  1. Theoretische Ausbildung
  2. Praktische Schulung bis zum ersten Alleinflug
  3. Ausbildung und Erwerb des BZF II oder BZF I (deutsches oder deutsch-englisches Sprechfunkzeugnis)
  4. Erster Alleinflug in der Platzrunde
  5. Praktische Schulung in Navigationsverfahren
  6. Ablegen und Bestehen der theoretischen Prüfung
  7. Erster Alleinflug Überland (zu anderen Flugplätzen, die bestandene Theorieprüfung ist Voraussetzung)
  8. Abschluss der Ausbildung: Ablegen und Bestehen der praktischen Prüfung

Die Theorieprüfung kann theoretisch auch schon komplett vor dem praktischen Teil abgelegt werden, genau wie das BZF. Zur praktischen Schulung gehören neben der Flugdurchführung selbst auch die ausführliche Flugvor- und -nachbereitung.

Fliegen lernen = sich Zeit nehmen

So mancher Flugschüler unterschätzt den Zeitaufwand, den die Ausbildung einnimmt. Die theoretische Ausbildung bringt Ihnen die nötigen Grundkenntnisse zum sicheren Fliegen und lässt Sie die schriftliche Prüfung bestehen. Planen Sie hier mindestens ein halbes Jahr ein. Das Lernen erfolgt primär im Selbststudium, gerne geben wir Tipps für gute Lernsoftware und Lehrbücher. Zusätzlich bietet unser Nachbarverein, der Frankfurter Verein für Luftfahrt FVL, an 2 Abenden pro Woche einen Frontalunterricht an.
Für einen erfolgreichen praktischen Schulungstag müssen zudem gleich fünf Faktoren passen:

  • Das Wetter muss stimmen.
  • Der Fluglehrer muss Zeit haben.
  • Der Flugschüler muss Zeit haben.
  • Das Flugzeug muss frei sein.
  • Das Flugzeug muss noch genug Flugstunden bis zur nächsten Wartung/Kontrolle haben.

Wenn Sie durchaus auch spontan in der Woche Zeit für die Schulung finden - am Vormittag, Nachmittag oder auch mal ganztägig -, treffen all diese Faktoren oft genug zusammen. Je flexibler Sie sind, umso flexibler versuchen unsere Fluglehrer zu sein.

Werden Sie die Prüfungen bestehen? Wann werden Sie den Schein bekommen?

Das hängt stark von Ihrem Engagement und Ihrem Willen ab. Ganz ehrlich: Wenn Sie absehen können, dass Ihnen diese Faktoren zu viel Unsicherheit bedeuten, wenden Sie sich gerne an eine der kommerziellen Flugschulen am Platz. Dort stehen Fluglehrer und Flugzeug meist auf Abruf bereit. Spätestens mit dem Flugschein in der Tasche können Sie dann von der Gemeinschaft, den Erfahrungen und der Flotte unseres HFC profitieren.

Wie lange haben Sie Zeit?

Nach Bestehen der theoretischen Prüfung haben Sie zwei Jahre Zeit, um die Ausbildung  erfolgreich abzuschließen. Erfahrungsgemäß dauert es insgesamt rund ein bis zwei Jahre; Spaß macht das Ganze übrigens auch noch, und das gleich von Anfang an!

Kosten der Ausbildung

Die endgültigen Preise ändern sich immer wieder, sei es durch gestiegene Treibstoffpreise oder höhere Wartungskosten durch teurere Ersatzteile. Ein ausführliches Gespräch vor Beginn der Ausbildung klärt jedoch die meisten Fragezeichen und bringt eine gute Übersicht über die zu erwartenden Kosten.

Üblicherweise können Sie mit folgenden Kosten rechnen:

  • HFC - Aufnahmegebühr (einmalig)
  • HFC - Mitgliedsbeitrag (jährlich)
  • MED - Medical Class 2 (regelmäßig alle 1 bis 5 Jahre je nach Lebensalter)
  • ZÜP - Gebühren für die vorgeschriebene Zuverlässigkeitsüberprüfung
  • BZF - Sprechfunkzeugnis
  • Headset - Lärmmindernde Kopfhörer mit Mikrofon
  • Theoretische Ausbildung - Materialien (Bücher, Fragentrainer-Software, Navigations-Karten, Navigations-Rechner, etc.)
  • Gebühren für die theoretische Prüfung
  • Praktische Ausbildung
    • Kosten für Flugstunden (rund 130€ pro Stunde inkl. ehrenamtlichem Fluglehrer, oft sind 55 Stunden ein realistischer Wert; mind. 45 Stunden für die PPL bzw. mind. 30 Stunden für die LAPL sind gesetzlich vorgeschrieben)
    • Ggf. Abfluggebühren von Verkehrsflughäfen
    • Landegebühren (meist rund 10 €, ca. 150 - 200 Landungen während der Ausbildung)
  • Gebühren für die praktische Prüfung
  • Gebühren für die Lizenzausstellung

Im Laufe der Ausbildung summiert sich dies auf einige Tausend Euro. Machen Sie sich vorab darüber Gedanken. Es wäre wohl sehr ärgerlich, wenn Sie deswegen ihre Ausbildung abbrechen oder ruhen lassen müssten.

Eine ausführliche Artikelserie über die einzelnen Abschnitte der Ausbildung finden Sie beim benachbarten Frankfurter Verein für Luftfahrt unter "Theorie" und "Praxis".

Weiter lernen - NVFR-Ausbildung

Mit der optionalen Ausbildung zum Nachtflug unter Sichtflugbedingungen (NVFR) lernen Sie, sicher auch bei Nacht zu fliegen.
Die Ausbildung besteht aus einer theoretischen Schulung und 5 Stunden praktischer Ausbildung, wobei mind. 1 Stunde davon Überlandflug ist sowie 5 Starts und Landungen Solo.

Die Ausbildung erstreckt sich insbesondere auf

  • die bei einem VFR-Flug bei Nacht zu beachtende Sorgfalt,
  • die bei VFR-Flügen bei Nacht im kontrollierten Luftraum zu beachtenden Besonderheiten:
  • Flugplanpflicht,
  • es gibt keine Flugverkehrsfreigaben,
  • keine Staffelung – auch nicht in Luftraum E und D
  • Streckenführung,
  • Flughöhen,
  • Standortmeldungen,
  • Sprechfunkverkehr,
  • die Flugsicherungsausrüstung (FSAV) der Luftfahrzeuge.

Nach dem Erlangen der NVFR-Qualifikation können Sie in schlecht beleuchteten Bedingungen navigieren und kommunizieren und sicher bei Nacht starten und landen.

Weitere ausführliche Infos finden Sie im SAFETY LETTER Nr. 41 der AOPA “Sichtflug bei Nacht”.